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Das BAG entscheidet, nachdem das Urteil des Kantonsgerichts in Liestal noch angefochten wurde, dass die Krankenkassen bei den Geburtsgebrechen Cerebralparese und Trisomie21 für die Kosten der Hippotherapie auch im Erwachsenenalter aufkommen müssen, nachdem die IV (Invalidenversicherung) die Kosten zuvor bei Kindern und Jugendlichen übernommen hat.

Für die Schweiz, wo es mit dem 18. bzw. 20. Lebensjahr zum Übergang der Zuständigkeit von der Invalidenversicherung in die Krankenversicherung kommt ein wichtiges Urteil. Die Übernahme der Kosten erfolgt aufgrund des geänderten KLV (Krankenversicherungsleistungsverzeichnis) die obligatorische Krankenversicherung. Diese Bestimmung ist gültig seit dem 01.01.2022.

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